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Vereinsaufnahme / Ablauf (ganz einfach)
1. Setze dich mit einem Vorstandsmitglied in Verbindung (Siehe Kontakt und Wohnort! Vielleicht in deiner
Nähe!)
Kontakt gerne auch zunächst per Email. Bitte dann Name und Rückrufnummer angeben! Wir melden uns!
2. Es wird dir nach einem kleinen Gespräch eine E-Mail mit allen auszufüllenden Formularen und Informationen zugesandt.
In der E-Mail sind enthalten:
- Aufnahmeantrag
(Bei Jugendlichen ist zusätzlich die Anlage - Hinweis für jugendliche Angler (14 - 17 Jahre) Erfassung von Erziehungsberechtigten, auszufüllen!)
- Sepa-Lastschriftmandat
- Einwilligungserklärung Veröffentlichung von Daten
- Empfang Datenschutzerklärung Merkblatt
- Datenschutzerklärung
- Merkblatt Informationspflichten
3. Die ausgefüllten Formulare müssen dann bei dem Vorstandsmitglied abgegeben werden. Es wird ein Termin vereinbart um dich mal kurz kennen zu lernen.
4. Wenn der ermittelte Jahresbeitrag incl. anderer Kosten gezahlt wurde erhältst du die Fangkarte und die Info Vereinseintritt (mit Passwort Homepage, vereinsinterner Bereich ) für das laufende Jahr!
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Aufnahmebedingungen / Beiträge
Alle interessierten Angler haben die Möglichkeit in unserem Verein aufgenommen zu werden! Ein Fischereischein ist gewünscht, aber nicht zwingend vorgegeben! Wir halten uns an alle gesetzlichen Verordnungen und Vorschriften.
Jahresbeitrag
Jugendliche (14 bis 17 Jahre)
50 Euro
Erwachsene (18 bis 65 Jahre)
100 Euro
(ab 66 Jahre)
80 Euro (Maßgeblich ist das Alter am 1. Januar des Kalenderjahres)
Aufnahmegebühr (einmalig)
Jugendliche (14 bis 17 Jahre)
30 Euro
Erwachsene (ab 18 Jahre)
50 Euro
Kinderjahreskarte (bis 13 Jahre)
50 Euro (keine weiteren Kosten)
(Angeln nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes, Vereinsaufnahme erst mit 14 Jahren möglich)
Arbeitsdienst
50 Euro
Es werden mind. 4 offizielle Arbeitsdienste in einem Jahr angeboten, die grundsätzlich samstags von 08.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr laufen. Bei Ableistung von 5 Stunden werden die gezahlten 50 Euro zurückerstattet bzw. verrechnet. Nach dem Einsatz wird vom Verein Getränke und ein Essen gestellt!
Leistungen
- Angeln mit 2 Angelruten und 1 Köderfischangel gestattet
- Köderfischsenke und -Reuse gestattet
- Angeln im Morgensternteich von Januar bis Dezember
- Angeln im Zuchtteich 3 von Januar bis Dezember (Nur Vereinsmitglieder)
- Eisangeln (nur wenn vom Vereinsvorstand freigegeben)
- Bootsangeln (der Verein hat am Morgensternteich ein Vereinsboot)
- Zuchtteiche 1, 2 und 4 Fischaufzucht (Angeln untersagt)
- Jährlicher Fischbesatz (grds. Regel Besatz fangfähiger Zander und Aale, andere Fischarten werden nach jährliche Fangauswertung besetzt)
- Salmonidenbesatz Zuchtteich 3 (ab November)
- Zutritt Homepage im vereinsinternen Bereich
- Kinderjahreskarte (bis 13 Jahre)
- Verwandte und Freunde (müssen keine Vereinsmitglieder sein) können mit einem Vereinsmitglied unter Einhaltung der erlaubten Angelruten mitangeln
Veranstaltungen
- Anangeln (letzter Sonntag im April) – mit dem Anangeln ist bei uns die Schonzeit für Raubfische beendet *)
- Königsangeln *) (nach der Veranstaltung Siegerehrung; Grillen)
- Nachtpokalangeln 2 x *)
- Abangeln / Salmonidenangeln (ab November im Zuchtteich 3 *)
- Sonstige Angeltermine (werden bekannt gegeben) *)
- Teichfest (alle 5 Jahre seit 2012)
- Jahreshauptversammlung (1 x jährlich; ein Essen wird gereicht)
*) traditionelles Gemeinschaftsangeln, kein Wettbewerbsangeln
Sämtliche Fische werden von den Anglern waidgerecht gefangen, getötet und verwertet (Ausnahme gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße). Die Fischereiaktivitäten dienen ausschließlich der Hege und Pflege der Gewässer und eines gesunden Fischbestandes.
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Unsere Teiche befinden sich im FFH (Fauna-Flora-Habitat) Gebiet Salzgitterscher Höhenzug
(Südteil). Neben der FFH Richtlinien müssen wir uns an weitere Vorschriften (Fischereigesetz, Binnenfischereiordnung, Tierschutzgesetze, Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die
Landschaftsordnung u.a.) halten und die jeder von uns zu beachten hat.
Das Befahren der Wege zu unseren Teichen mit einem Kraftfahrzeug ist für Besucher und Angler verboten, es sei denn es liegt eine Fahrgenehmigung der Landesforst Liebenburg vor!
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